Aktueller Flyer

 

 

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingen 07/2013

  1. Geltung der Bedingungen

  2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört.

  3. Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers in Bezug auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  4. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.

  5. Änderungen und Abweichungen von Katalog- und Prospektangaben, Preislisten und Rundschreiben, die durch Anpassung an den Stand der Technik bedingt sind, behält sich der Lieferer vor.

Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferung

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Teillieferungen

  2. Die Lieferfristensind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen den Parteien vorliegt. Voraussetzung ist weiterhin, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger vom Käufer zu leistender Verpflichtungen.

  3. Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellungen bis zu +/-10% sind zulässig. Bei Teillieferungen werden die anfallenden Fracht- und Verpackungskosten jeder Sendung zugeordnet und berechnet. Ereignisse höherer Gewalt beim Verkäufer oder seinen Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei Behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen. sofern sie von Verkäufer nicht zu vertreten sind. Der Käufer ist hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Der Mindestbestellwert für Versandlieferungen innerhalb Deutschlands beträgt 30,00 EURO, bei Export 70,00 EURO. Bei Kleinbestellungen unter diesen Werten berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 EURO.

  2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, gesetzlicher Transportversicherung und Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

  3. Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zu leisten. Als Zahlung werden nur Kassenzahlung und Überweisung anerkannt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

  4. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum wird 2% Skonto auf den Warennettowert gewährt. Ein Skonto-Abzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Forderungen, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

  5. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

  6. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Die Rechte aus §§ 326 BGB bleiben unberührt. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrüge oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Gefahrübergang, Versand, Transportversicherung

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Haus verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

  2. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Bruch-,Transport- und Feuerschäden versichert. Sofern nichts anderes vereinbart, wählt der Verkäufer Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Während des Transports eingetretene Schäden sind sofort dem Frachtführer zu melden und mit der Bescheinigung des Frachtführers sofort dem Verkäufer mitzuteilen. Die Bescheinigung ist dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nachzureichen.

Stornierung, Rücklieferungen, Falschbestellungen

  1. Falschbestellungen, die vom Verkäufer angenommen und bestätigt wurden können nur mit seiner schriftlichen Bestätigung storniert werden. Falschbestellungen und Warenrücklieferungen können nur bei original verpackten, unbenutzten Teilen erfolgen und werden mit 15% des Gesamtrechnungsbetrages belastet

Gewährleistung, Haftung

  1. Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Eventuelle Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen.

  2. Bei begründeter Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung innerhalb angemessener Pflicht nicht nach, so ist der Käufer berechtigt, Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

  3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, sind ausgeschlossen. Ersatzteile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden.

  4. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zu Folge.

Eigentumsvorbehalt

  1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Läufer ist nicht berechtigt, vor Eigentumsübergang Anwartschaftsrechte auf Dritte zu übertragen, die Liefergegenstände zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

  2. Beim Einbau der gelieferten Anlage in ein Gebäude oder der Verbindung mit anderen Anlagen erstreckt sich das Eigentum des Lieferers anteilig auch auf die durch Einbau entstandene Anlage und die Fertigware. Der Käufer tritt alle Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterverarbeitung, Weiterveräußerung oder Weitergabe von Gegenständen zustehen, solange sie im Vorbehaltseigentum des Verkäufers stehen.

  3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Rechtsgültigkeit, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Alle mündlichen, telefonischen oder durch Handlungsbevollmächtigte getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Buchen.

  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bedingungen nicht berührt.